Das Amt Landhagen

Elektronische Rechnungen

Informationen über die Pflicht zur Abgabe von elektronischen Rechnungen im XML-Format ab dem 01.04.2023

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass für das Amt Landhagen die Regelungen laut ERechVO M-V maßgebend sind. Unabhängig vom Auftragswert müssen Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Mecklenburg-Vorpommern elektronisch übermittelt werden.
 

Allgemeines zur elektronischen Rechnung

Was ist eine Elektronische Rechnung?
Rechnungen gelten als elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und dieses Format eine automatische sowie elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine reine Bilddatei oder ein PDF-Dokument sind deshalb ausdrücklich keine elektronischen Rechnungen.
Zur Gewährleistung der Umsetzung des elektronischen Standards wurde die XRechnung im XML-Format entwickelt, die den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entspricht.
Ab wann müssen Auftragnehmer elektronische Rechnungen ausstellen?
Für Sie als Auftragnehmer besteht ab dem 01.04.2023 die Verpflichtung, ausschließlich elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber auszustellen und zu übermitteln.
 

Wie erfolgt die Rechnungsstellung?

Wie werden elektronische Rechnungen gestellt?
Die Übermittlung und der Empfang von elektronischen Rechnungen erfolgt über die zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE), die in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband elektronische Verwaltung in M-V (eGo-MV) betrieben wird.
Zunächst müssen Sie sich als Nutzer einmalig bei der Zentralen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei (OZG-RE) registrieren: https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login
Diese Registrierung ist für Sie kostenlos. Im Anschluss können Sie Ihre Rechnungen per E-Mail einbringen, direkt hochladen oder per Weberfassung über die Internetseite der OZG-RE manuell erstellen und als XRechnung versenden.
 
Welche Formate für Anlagen sind zulässig?
Es besteht die Möglichkeit, rechnungsbegründende Anlagen mit der elektronischen Rechnung zu versenden. Beachten Sie dabei bitte, dass eine Größenbeschränkung von 200 MB für das Gesamtdokument (inklusive Rechnung) besteht. Wird die entsprechende Rechnung nochmals als Anlage beigefügt, handelt es sich um eine Kopie, welche verpflichtend als solche zu kennzeichnen ist.
Folgende Formate sind für rechnungsbegründende Anlagen zulässig:
  • PDF-Dokumente,
  • Bilder (PNG, JPG),
  • Textdateien (CSV).
Eine separate Übermittlung von Anlagen an das Amt Landhagen ist nicht möglich.
 
Welche Rechnungsbestandteile muss eine elektronische Rechnung beinhalten?
Neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen muss eine XRechnung mindestens folgende Angaben beinhalten:
  • Leitweg-ID,
  • Bankverbindungsdaten,
  • Zahlungsbedingungen,
  • E-Mail-Adresse des Rechnungsstellenden,
  • Lieferantennummer und Bestellnummer, soweit vorhanden.

Leitweg-ID’s

  • 13075955-K000-30 | Amt Landhagen
  • 13075008-K000-28 | Gemeinde Behrenhoff
  • 13075025-K000-94 | Gemeinde Dargelin
  • 13075027-K000-39 | Gemeinde Dersekow
  • 13075050-K000-37 | Gemeinde Hinrichshagen
  • 13075076-K000-98 | Gemeinde Levenhagen
  • 13075091-K000-25 | Gemeinde Mesekenhagen
  • 13075102-K000-62 | Gemeinde Neuenkirchen
  • 13075141-K000-08 | Gemeinde Wackerow
  • 13075142-K000-29 | Gemeinde Weitenhagen
 

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Über das Amt Landhagen

Im Amt Landhagen im Norden des Landkreises Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland) sind 9 Gemeinden zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte zusammengeschlossen. Das Amt Landhagen wurde am 3. April 1992 von neun Gemeinden gegründet. Heute gehören zum Verwaltungsbereich Landhagen neun Kommunen: Behrenhoff, Dargelin, Dersekow, Hinrichshagen, Levenhagen, Mesekenhagen, Neuenkirchen, Wackerow und Weitenhagen. Die bislang selbständige Gemeinde Gross Petershagen wurde im Juni 1999 nach Wackerow eingemeindet. Im Mai 2019 wurde die Gemeinde Diedrichshagen Teil der Gemeinde Weitenhagen. Die Gemeinden des Amtes befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur Universitäts- und Hansestadt Greifswald oder sind nur wenig mehr von ihr entfernt. 

Das Amtsgebiet erstreckt sich um die Stadt Greifswald und am Greifswalder Bodden, entlang der Niederungen des Flusses Ryck. Das Amt wird im Süden durch das Amt Züssow, im Norden durch die Ostsee und die Stadt Greifswald, im Westen durch den Landkreis Vorpommern-Rügen und im Osten durch das Amt Lubmin begrenzt. Nennenswerte Erhebungen und Seen befinden sich im Amtsgebiet nicht. Dem Amt sind die beiden Inseln Riems und Koos vorgelagert, die aber zur Stadt Greifswald gehören.

Der Verwaltungssitz befindet sich in Neuenkirchen.
 
Basisdaten
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis: Vorpommern-Greifswald
Fläche: 208,03 km2
Einwohner: 10736 (Juni 2022)
Bevölkerungsdichte: 51 Einwohner je km2
Kfz-Kennzeichen: VG, ANK, GW, PW, SBG, UEM, WLG
Amtsschlüssel: 13 0 75 5555
Amtsgliederung: 9 Gemeinden
Amtsvorsteher: Robert Lossau

 

Weitere Informationen finden sie hier unter "Portrait und Geschichte".

 

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Anschrift

Amt Landhagen
Theodor-Körner-Str. 36
17498 Neuenkirchen

Sprechzeiten


Di.:
08:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr
Mi.:
08:30 - 12:00 Uhr
Do.:
13:00 - 17:00 Uhr
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